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Datenbank:
Notenblätter / Partituren
Kategorie:
Blasorchester / Fanfare / Brass / Big Band
Unterkategorie:
Musik aus Oper, Ballett
Artikelnummer:
1018566
Werktitel:
BALLETTMUSIK #2 AUS ROSAMUNDE
Komponist:
SCHUBERT, FRANZ
Arrangeur:
HARTWIG, HANS
Erscheinungsjahr:
1986
Land:
Deutschland (DE)
Schwierigkeitsgrad:
3+ (Mittelschwer - schwer)
Besetzungsart:
BLASORCHESTER
Verlag:
RUNDEL MUSIKVERLAG GMBH
Dauer:
13:52
Cover:
Hier klicken für Grossansicht
Tonbeispiel:
Hier klicken
Partitur:
Hier klicken
Preis in EUR: (exkl.Mwst)
53.20 (unverbindlicher Richtpreis)
Zusatzinformation:
Das Drama "Rosamunde, Prinzessin von Zypern" aus der Feder von Wilhelmine von Chézy wurde insgesamt nur zwei Mal aufgeführt: am 20. und 21. Dezember 1823 im Theater an der Wien. Der Text ist verschollen.
Die Bühnenmusik aber, die Franz Schubert in kürzester Zeit für dieses Stück zusammengestellt und komponiert hat, wurde vom Publikum angenommen. Die insgesamt zehn Nummern umfassende Schauspielmusik Schuberts ist komplett erhalten und erfreut sich noch heute bei den Musikfreunden großer Beliebtheit.
Die vorliegende Blasorchesterfassung von Hans Hartwig bietet die zwei beliebtesten Stück der Schubertschen Schauspielmusik:
- Zwischenaktmusik Nr. 2 (Original: B-Dur)
- Ballettmusik Nr. 2 (Original: G-Dur)
Die Bearbeitung geschah so, dass die Streicherstimmen des Originals im wesentlichen der Flügelhorn-Tenorhorn-Bariton-Gruppe zugeteilt wurde. Dies garantiert leichte Spielbarkeit, auch für nicht mustergültig besetzte Blasorchester. Die Holzbläser, Saxophone, Trompeten und Posaunen übernehmen die originalen Bläserstimmen oder verdoppeln die Streicherstimmen. In großem Umfang wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, wichtige Passagen in Stichnoten in mehreren Instrumenten einzuzeichnen oder überhaupt doppelt zu führen. In diesem Fall wurde in den Einzelstimmen der Hinweis angebracht, welches Instrument im Augenblick verdoppelt wird. Dies ermöglicht es dem Dirigenten, die Besetzung bei "dick" instrumentierten Stellen, die aber mit einem Hinweis auf das originale Instrument (z.B. Oboe) oder das verdoppelte Instrument (z.B. Flügelhorn) versehen sind, seinem Orchester gemäß zu reduzieren.
Pauken und Schlagzeug sind ad libitum, die Originalpartitur enthält diese Stimmen nicht.
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